1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TH Event GmbH
Bornumer Straße 164
30453 Hannover
USt-Ident Nr: DE 306554919
Handelsregister: HRB 213890
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Hannover
Geschäftsführer: Timo Holtmann
I. Vertragsabschluss und Haftung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der TH Event GmbH, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
- Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluss und Haftung
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber TH Event GmbH zustande, diese sind die Vertragsparteien.
- Die Haftung von TH Event GmbH und die von TH Event GmbH eingesetztem Personal ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, TH Event GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Soweit TH Event GmbH für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Veranstalters handelt, stellt der Kunde TH Event GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
- Für Mietgegenstände von TH Event GmbH haftet der Veranstalter bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens von TH Event GmbH bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Veranstalters beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Für einen einwandfreien Zustand der Mietsachen hat der Veranstalter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Ausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel.
- Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen.
- Leihartikel, Transportgeräte, Behälter, Bestecke, Gläser und Geschirr etc. verbleiben im Eigentum von TH Event GmbH und sind pfleglich zu behandeln. Die Abholung bzw. die Empfangnahme erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung, da Bruch, Mängel und Beschädigungen erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.
- TH Event GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB unserer Liste neuestens Datums.
- TH Event GmbH ist zu einer angemessenen Erhöhung der Preise, höchstens jedoch um 10%, berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen.
- Ferner können die Preise von TH Event GmbH geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und TH Event GmbH dem zustimmt.
- Aufgeführte Mietpreise beziehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, jeweils auf die Mieteinheit von einem Kalendertag. Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Mietsache über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus, kann TH Event GmbH für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
- Rechnungen von TH Event GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist TH Event GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- TH Event GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine haben die Parteien schriftlich zu vereinbaren.
IV. Termine
TH Event GmbH bemüht sich, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so räumt der Veranstalter eine Toleranz von 60 Minuten ein.
V. Buffetbetreuung
- Wird TH Event GmbH mit einer Buffetbetreuung beauftragt, so wird das Buffet nach ca. 2,5 Stunden von TH Event GmbH aufgrund der Verderblichkeit der Speisen abgebaut. Gesonderte Einzelabsprachen mit dem Veranstalter sind möglich.
- Für den Fall, dass Speisereste des Buffets beim Veranstalter verbleiben sollen, so darf eine Verpackung der Speisen ausschließlich über den Veranstalter oder durch einen vom ihm beauftragten Veranstaltungsteilnehmer erfolgen. TH Event GmbH bittet um Verständnis, dass aus lebensmitteltechnischen und haftungsrechtlichen Gründen weder Verpackungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden können noch eine Verpackung der Speisereste für den Veranstalter nach Buffetende durch TH Event GmbH erfolgen kann.
VI. Änderungen
Geringfügige Änderungen in dem Buffet- und Speisangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
VII. Beendigung des Vertrages durch TH Event GmbH
- Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von TH Event GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist TH Event GmbH zur Kündigung berechtigt.
- TH Event GmbH ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
- Höhere Gewalt oder andere von TH Event GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- TH Event GmbH hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen TH Event GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von TH Event GmbH zuzurechnen ist.
- Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.
- Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens TH Event GmbH aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es TH Event GmbH nicht gelingt, die angemieteten Gegenstände anderweitig zu vermieten.
- Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens TH Event GmbH höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. TH Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen TH Event GmbH wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von TH Event GmbH, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
VIII. Rücktritt des Veranstalters
- Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Veranstalter innerhalb des vereinbarten Rücktrittszeitraums von dem vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche TH Event GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Veranstalter nicht zum vereinbarten Termin Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber ESSKLUSIV erklärt.
- ESSKLUSIV steht es frei, den entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pauschalieren. Der pauschale Schadensersatz beträgt:
- bis 3 Monaten vor dem vereinbarten Liefertermin: 40 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 60 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 90 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- am vereinbarten Liefertag: 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
- Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens TH Event GmbH höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. TH Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IX. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach Erhalt der Mitteilung teilt TH Event GmbH dem Veranstalter die durch die Erhöhung der Personenzahl eintretenden Zusatzkosten schriftlich mit. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Mengen und Leistungen ist nicht möglich.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass TH Event GmbH dem zugestimmt hat, so kann TH Event GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, TH Event GmbH trifft ein Verschulden.
X. Veranstaltungsort und Transportkosten
- TH Event GmbH behält sich vor, Auf-und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
- Der Veranstalter hat TH Event GmbH den genauen Veranstaltungsort nebst Angabe einer etwaigen Etagenzahl vorab schriftlich mitzuteilen. Entstehen bei der An- und/oder Ablieferung der Materialien zeitliche Zusatzaufwände aufgrund eines unwegsamen Geländes oder weil die örtliche Beschaffenheit eine Vertragung der Materialien erfordert, wird der zeitliche Mehraufwand dem Veranstalter ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
- Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort Hannover.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Hannover, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Hannover.
- Es gilt deutsches Recht.
Stand 08/2018