Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastro Trends Event GmbH
Augsburger Straße 2a
30453 Hannover
USt-Ident Nr: DE 306554919
Handelsregister: HRB 213890
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Hannover
Geschäftsführer: Stephan Hagedorn, Christian Behrends

Wir, die Gastro Trends Event GmbH, möchten, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit Freude darüber sprechen werden. Hierzu wollen wir und unsere Mitarbeiter mit allem, was uns zur Verfügung steht, beitragen.

Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben oder sich Änderungen ergeben, damit wir gemeinsam Ihre Veranstaltung zu der machen, die Sie sich wünschen.

Da auch der schönste feierliche Rahmen nicht ohne rechtliche Rahmenbedingungen auskommt, haben wir diese Rahmenbedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.

Gerne beantworten wir Ihnen auch hierzu Ihre Fragen.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit der Gastro Trends Event GmbH (im Folgenden „Gastro Trends“) abschließt, unabhängig davon, unter welcher Marke die Leistungen erbracht werden.
  2. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Gastro Trends diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

II. Vertragsabschluss

Der Kunde erhält von Gastro Trends ein auf Grundlage der mit ihm geführten Gespräche erstelltes Angebot mit einer detaillierten Beschreibung der von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot der Leistungen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot von Gastro Trends dar, sondern gilt rechtlich als unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Mit der Bestätigung dieses Angebots durch Gastro Trends kommt der Vertrag mit dem Kunden rechtswirksam zustande.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuestens Datums.
  2. Gastro Trends ist zu einer angemessenen Erhöhung der Preise, höchstens jedoch um 10%, berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöht haben und zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 8 Monate liegen. Die Lohn-/Kostensteigerungen wird Gastro Trends dem Kunden offenlegen.
  1. Ferner können die Preise von Gastro Trends geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und Gastro Trends dem zustimmt.
  2. Aufgeführte Mietpreise beziehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, jeweils auf die Mieteinheit von einem Kalendertag. Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Mietsache über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus, kann Gastro Trends für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
  3. Rechnungen von Gastro Trends sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Gastro Trends berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
  4. Gastro Trends ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  5. Im Falle der Reduzierung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs durch den Kunden ist Gastro Trends berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen in voller Höhe abzurechnen.
  6. Der Mindestbestellwert beträgt 750,00 € netto pro Veranstaltung.

IV. Veranstaltungsbeginn

Gastro Trends wird sich bemühen, einen rechtzeitigen Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen. Der Kunde wird Gastro Trends auf mögliche Anfahrts- und Zugangshemmnisse aufmerksam machen. Sollten diese einen höheren Aufwand und/oder zusätzliche Leistungen von Gastro Trends verursachen, wird der Kunde diese zusätzlich auf entsprechende Abrechnung von Gastro Trends vergüten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es auch ohne solche Erschwernisse, z.B. aufgrund nicht vorhersehbarer Verkehrsstörungen, zu einer Verzögerung der Anlieferung von bis zu 60 Minuten kommen kann.

V. Buffetbetreuung

  1. Wird Gastro Trends mit einer Buffetbetreuung beauftragt, so wird das Buffet nach ca. 2 Stunden von Gastro Trends aufgrund der Verderblichkeit der Speisen abgebaut. Gesonderte Einzelabsprachen mit dem Veranstalter sind möglich.
  2. Für den Fall, dass Speisereste des Buffets beim Kunden verbleiben sollen, so darf eine Verpackung der Speisen ausschließlich über den Kunden oder durch einen vom ihm beauftragten Veranstaltungsteilnehmer erfolgen. Gastro Trends bittet um Verständnis, dass aus lebensmitteltechnischen und haftungsrechtlichen Gründen weder Verpackungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden können noch eine Verpackung der Speisereste für den Kunden nach Buffetende durch Gastro Trends erfolgen kann. 
  3. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur mitbringen, wenn Gastro Trends diesem vorher schriftlich zugestimmt hat. In diesen Fällen wird von Gastro Trends ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VI. Änderungen

Geringfügige Änderungen im Buffet- und Speisangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.

VII. Beendigung des Vertrages durch Gastro Trends

1. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grunde durch Gastro Trends kündbar.
Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Kunden ausgeübt.

2. Gastro Trends ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:
a. das Festhalten am Vertrag auf Grund von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Durchführung des Vertrages Mitarbeiter gefährden könnte oder wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen.

b. Gastro Trends begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastro Trends in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.Organisationsbereich von Gastro Trends zuzurechnen ist.

c. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

3. In allen diesen Fällen ist Gastro Trends berechtigt, den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens Gastro Trends aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es Gastro Trends nicht gelingt, die angemieteten Veranstaltungsräume und Gegenstände anderweitig zu vermieten.

5. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Gastro Trends kein oder geringer Aufwand entstanden ist oder Gastro Trends höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Gastro Trends bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von Gastro Trends, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.

7. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde verpflichtet, Gastro Trends unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange von Gastro Trends zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

VIII. Rücktritt des Kunden

  1. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb des vereinbarten Rücktrittszeitraums von dem vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Gastro Trends auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Termin den Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber Gastro Trends erklärt.
    Sollte Gastro Trends eine Weitervermietung und/oder andere Verwendung erreicht haben, zahlt der Kunde lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,00 EURO netto.
  1. Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er die vereinbarte Raummiete und/oder Bereitstellungsgebühren sowie bei Dritten veranlasste Leistungen und Lieferungen zu zahlen, wenn eine Weitervermietung oder anderweitige Verwendung nicht mehr möglich ist.
  2. Gastro Trends steht es frei, den entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pauschalieren. Der pauschale Schadensersatz beträgt:
  • Kündigt der Kunde den Vertrag erst zwischen der 12. und der 8. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 40 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen
  • Kündigt der Kunde den Vertrag zwischen der 8. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends   berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 60 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag in einem Zeitraum von zwei Wochen bis 2 Werktagen vor dem Veranstaltungstermin, ist Gastro Trends berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 90 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
  • Sollte der Kunde den Vertrag noch kurzfristiger kündigen, ist Gastro Trends berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und/oder den vereinbarten Bereitstellungsgebühren und Leistungen und Lieferungen Dritter für den entgangenen Umsatz an Speisen und Getränken sowie die angesetzten Personal- und sonstigen Kosten dem Kunden 100 % der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.  
  1. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Gastro Trends ein niedrigerer Schaden entstanden ist oder höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Gastro Trends bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

IX. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach Erhalt der Mitteilung teilt Gastro Trends dem Kunden die durch die Erhöhung der Personenzahl eintretenden Zusatzkosten schriftlich mit. Mit diesen erklärt sich der Kunde einverstanden.
  2. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Mengen und Leistungen ist ab 14 Tagen vor der Veranstaltung nicht mehr möglich.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass Gastro Trends dem zugestimmt hat, so kann Gastro Trends zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Gastro Trends trifft ein Verschulden.

X. Veranstaltungsort und Transportkosten

  1. Gastro Trends behält sich vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
  2. Der Kunde hat Gastro Trends den genauen Veranstaltungsort nebst Angabe einer etwaigen Etagenzahl vorab schriftlich mitzuteilen. Entstehen bei der An- und/oder Ablieferung der Materialien zeitliche Zusatzaufwände aufgrund eines unwegsamen Geländes oder weil die örtliche Beschaffenheit eine Vertragung der Materialien erfordert, wird der zeitliche Mehraufwand dem Kunden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

XI. Höhere Gewalt

  1. Die Vertragsparteien sind berechtigt, bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere im Falle von Höherer Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen des jeweils anderen Vertragspartners den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Im Falle der Kündigung trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen selbst.
  2. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegt. Beispielsweise liegt Höhere Gewalt vor bei Naturereignissen, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie.

XII. Pflichten und Haftung

  1. Sollte der Kunde eine Veranstaltung für einen Dritten durchführen und/oder Leistungen für einen Dritten beauftragen, wird er diesen Gastro Trends vor Vertragsschluss benennen.
  2. Die Haftung von Gastro Trends und des von Gastro Trends eingesetzten Personals ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Kunde ist verpflichtet, Gastro Trends rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Soweit Gastro Trends für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, stellt der Kunde Gastro Trends von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.
  4. Für Mietgegenstände von Gastro Trends haftet der Kunde bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Kunden beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Für einen einwandfreien Zustand der Mietsachen hat der Kunde bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Ausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel.
  5. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen.
  6. Leihartikel ebenso wie die Räumlichkeiten, Transportgeräte, Behälter, Bestecke, Gläser und Geschirr etc. verbleiben im Eigentum von Gastro Trends und sind pfleglich zu behandeln. Die Abholung bzw. die Empfangnahme erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung, da Bruch, Mängel und Beschädigungen erst nach erfolgter Reinigung verlässlich ermittelt werden können.
  7. Gastro Trends kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  8. Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Leistungen von Gastro Trends bereitgestellt werden, sind dem Kunden für die Veranstaltung nur zum Gebrauch überlassen. Sie sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an Gastro Trends zurückzugeben. Beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen oder, falls möglich, auf Kosten des Kunden zu reparieren.
    Sobald Gastro Trends für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen oder Fremdleistungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt Gastro Trends vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastro Trends.
  2. Gesetzliche oder behördliche Genehmigungs- und Meldepflichten wie z. B. bei GEMA oder nach Lohn- und Feiertagsgesetz, sind durch den Kunden zu erfüllen.
  1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Gastro Trends übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollte die Verwahrung mitgeführter Gegenstände aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellen, haftet Gastro Trends entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Gastro Trends ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Gastro Trends berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen vorher mit Gastro Trends abzustimmen. Gastro Trends darf die Anbringung auch aus sonstigen berechtigten Gründen ablehnen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist Gastro Trends berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände in den Veranstaltungsräumen, kann Gastro Trends für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Entschädigung berechnen.
  4. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gastro Trends beruhen. Ebenso sind vom Haftungsausschluss ausgenommen sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastro Trends oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gastro Trends beruhen.
  5. Das Hausrecht steht während der Veranstaltung sowie Auf- und Abbau Gastro Trends und zur Ausübung Bevollmächtigter zu. Es beinhaltet auch das Recht, die Veranstaltung zu beenden. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Gastro Trends verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden ohne seine Einwilligung ausschließlich zur Beantwortung seiner Anfragen und zum Abschluss, zur Erfüllung und Abwicklung seines Auftrages/Vertrages. Die notwendigen personenbezogenen Daten werden nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt, sowie im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Servicepartner weitergegeben.
  2. Sofern der Kunde nicht widerspricht, darf Gastro Trends Bildmaterial von der Veranstaltung zu Marketingzwecken nutzen.
  3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gastro Trends gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahekommt.
  6. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

Stand 07/2025